Scheidungsverfahren
Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren mit vollständiger Einigung sind sich die Ehegatten im Zeitpunkt der Einreichung über das Scheidungsbegehren und alle Scheidungsfolgen einig, d.h. in einer Scheidungskonvention sind die Kinderbelange, der nacheheliche Unterhalt, die Aufteilung der beruflichen Vorsorge, die güterrechtliche Auseinandersetzung sowie die restlichen Nebenfolgen der Scheidung geregelt worden.
Wir kümmern uns um Ihr Scheidungsverfahren (sofern Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen scheiden lassen möchten).
Zulassung (Anerkennung) des Scheidungsverfahrens in Portugal oder unter anderem auch von Adoptionsverfahren mit einem Team kompetenter Rechtsanwälte.
Problemlösung auf juristischer Ebene – sowohl in Portugal als auch in der Schweiz.